AGB - ALV
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingu1.
Allgemeine Vertragsbedingungen
Anwendbarkeit / Gültigkeit1.1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) sind ergänzend als integrierter Vertragsbestandteil der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag beigelegt und regeln grundsätzlich alle dort nicht er-wähnten Punkte.
1.2. Bei Abweichungen hat der Text in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag Vorrang. Anderslautende Bestimmungen bedingen die Schriftlichkeit und müssen in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag ausdrücklich aufgeführt sein.
2. Vertragsabschluss
Das Vertragsverhältnis wird entweder durch beidseitig unter-zeichneten Vertrag oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens Kast Security GmbH geschlossen
3. Vertragsdauer
Wenn nicht anders vereinbart, dauert dieser Vertrag ein Jahr und erneuert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, soweit er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
4. Vorzeitige Vertragsauflösung
4.1. Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Auftragsobjektes kann der Auftraggeber das Vertragsverhältnis vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
4.2. Muss die Kast Security GmbH aus wichtigen Gründen die Dienstorganisation aufgeben oder verändern, so ist sie zur vorzeitigen Auflösung des Vertragsverhältnisses unter Einhalten einer Frist von einem Monat berechtigt.
5. Vertragsmodifikationen
5.1. Grundsätzlich sind die vereinbarten Dienstleistungen nach Art, Umfang und Konditionen verbindlich. Einzelne Anpassungen, etwa im Sinne von Dienstverlängerungen / -verkürzungen, sind bei Bedarf möglich.
5.2. Eine ganze oder teilweise Annullierung des Auftrages durch den Auftraggeber berechtigt die Kast Security GmbH, die ihr daraus entstandenen Kosten und Umtriebe vollumfänglich in Rechnung zu stellen.
6. Leistungsumfang
6.1. Basis für den Leistungsumfang bilden die jeweiligen «Allgemeinen Dienstvorschriften» der Kast Security GmbH.
6.2. Bei Bedarf erstellt die Kast Security GmbH in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber ergänzende, speziell auf den betreffenden Auftrag zugeschnittene «Besondere Dienstvorschriften»
6.3. Bei vorübergehenden Anpassungen oder Ergänzungen zur ADV und / oder BDV erstellt die Kast Security GmbH in Absprache mit dem Auftraggeber «Kurzfristige Dienstvorschriften»
6.4. Der Auftraggeber muss Änderungen oder Beanstandungen bezüglich Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen unverzüglich der Kast Security GmbH schriftlich mitteilen.
6.5. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung können Rechte aus solchen Beanstandungen nicht geltend gemacht werden.
6.6. Allfällige mündliche Instruktionen durch Organe des Auftraggebers am Dienstort können keine Haftung der Kast Security GmbH auslösen.
7. Einsicht in die Unterlagen
Der Auftraggeber kann Einsicht in die seinen Auftrag betreffenden Unterlagen verlangen.
8. Telefonaufzeichnung
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass die Kast Security GmbH die Telefongespräche nach Bedarf aufzeichnet.
9. Geheimhaltung und Datenschutz
9.1. Kast Security GmbH verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit ihren Auftragsverhältnissen vom Kunden erhaltenen Unterlagen und Informationen, einschliesslich aller hiervon erstellten Kopien bzw. Aufzeichnungen sowie jener Unterlagen und Informationen, welche für den Kunden erarbeitet werden, jederzeit, auch nach Beendigung des Auftragsverhältnisses, wie eigene Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, firmen- und konzernintern nicht unnötig zu verbreiten und Dritten – ausgenommen Subunternehmern – weder gesamthaft noch auszugsweise zugänglich zu machen.
9.2. Diese Verpflichtung gilt nicht für solche Unterlagen und Informationen, die nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhalteverpflichtung allgemein bekannt geworden; oder ohne Geheimhalteverpflichtung rechtmässig von Dritten erlangt; oder von Kast Security GmbH unabhängig erarbeitet worden sind.
9.3. Kast Security GmbH ist berechtigt, Unterlagen und Informationen soweit erforderlich an Subunternehmer weiterzugeben, sofern diese vor-gängig entsprechend den vorstehenden Bestimmungen schriftlich verpflichtet worden sind.
9.4. Soweit die Kast Security GmbH bei der Ausübung von Dienstleistungen personenbezogene Daten bearbeitet, werden Weisungen des Kunden und das anwendbare Datenschutzrecht beachtet und entsprechende Massnahmen zur Sicherung solcher Daten vor unbefugtem Zugriff Dritter getroffen.
9.5. Für weitere Informationen zum Datenschutz wird auf die Datenschutzerklärung der Kast Security GmbH verwiesen.
10. Preise
10.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich unter der Voraussetzung gleichbleibender Löhne und Arbeitsverhältnisse.
10.2. Bei Veränderung derselben kann die Kast Security GmbH auch während der Vertragsdauer nach vorgängiger Ankündigung eine entsprechende Anpassung der Preise vornehmen.
10.3. Preise für Leistungen nach Aufwand können jederzeit ohne vorgängige Mitteilung angepasst werden.
11. Zahlungsmodalitäten
11.1. Der Auftrag wird gegen Rechnung ausgeführt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Rechnungsbeträge fristgerecht und ohne Abzüge zu bezahlen.
11.2. Die Rechnungsstellung erfolgt in Papierform, elektronisch per Mail in .pdf.
11.3. Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht oder nicht rechtzeitig nach, kann die Kast Security GmbH ihre vertraglichen Leistungen sofort einstellen.
11.4. Die Haftung der Kast Security GmbH für daraus entstandene Schäden ist ausgeschlossen.
12. Haftung
12.1. Der Auftraggeber verzichtet auf weitergehende Forderungen gegenüber der Kast Security GmbH.
12.2. Allfällige Forderungen sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem Schadenereignis schriftlich anzumelden, andernfalls gelten sie als verwirkt.
12.3. Die Kast Security GmbH haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf technische Mängel an Installationen und Apparaten sowie auf Entwendung / Diebstahl oder Überfall zurückzuführen sind.
12.4. Die Kast Security GmbH haftet nicht für unterlassene oder verzögerte Dienstleistungen, welche auf Unfälle, auf Fehlleistungen Dritter (z.B. Unterbruch des Telekommunikationsnetzes bzw. der Stromversorgung) oder auf Behinderungen im Strassenverkehr zurück-zuführen sind.
12.5. Die Kast Security GmbH garantiert keine Reaktions-, Anfahrts-, Interventions- oder Alarmierungszeiten.
13. Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt (insbesondere Kriegsausbruch, Epidemien, Streik, Katastrophen usw.) kann die Kast Security GmbH die Dienstleistung, soweit diese nicht mehr ausgeführt werden kann, vorübergehend ganz oder teilweise einstellen.
14. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Auf alle Verträge mit der Kast Security GmbH ist schweizerisches Recht anwendbar; der Gerichtsstand liegt am Niederlassungsort.
Stand: 09.2022